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Einsatzabteilung

Einsatzabteilung

Allgemeine Informationen:

 

Einstellungsvoraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre

Arbeitsmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung nach G26.3

Dienst: 

jeden zweiten Donnerstag

von 19.30 Uhr bis 22.00 Uhr

Aufgaben: 

Hoheitliche Aufgaben im Rahmen der Vorgaben aus §2 des Feuerwehrgesetzes des Landes Baden-Württemberg

Träger: 

Kostenträger ist die Stadt Pfullingen,

oberster Dienstherr ist damit der jeweils amtierende Bürgermeister

Die Einsatzabteilung ist eindeutig das Herz unserer Feuerwehr. So kommen junge Erwachsene ab 17 Jahren von der Jugendfeuerwehr zur Einsatzabteilung hinzu und dürfen ab dem achtzehnten Geburtstag bei den Einsätzen tätig werden. Dazu gehören neben den klassischen Brandeinsätzen heutzutage auch Tätigkeiten wie die Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen, bei Hochwasser oder Sturmschäden, Unterstützung für Polizei und Rettungsdienst bei deren Einsätzen, Rettung aus speziellen Notlagen wie beispielsweise aus großen Höhen oder Tiefen und auch Einsätze mit Gefahrgut oder in den beiden Tunnels von Pfullingen und Reutlingen.

 

Darüber hinaus sind eine Vielzahl an anderen Einsatzlagen denkbar, welche im zweiwöchigen Übungsdienst und in verschiedenen Sonderausbildungen intensiv geübt werden. Den Einsatzkräften, die per Gesetz maximal bis zum 65. Lebensjahr in der Einsatzabteilung tätig sein dürfen steht dabei eine hochmoderne Ausrüstung zur Verfügung.

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